Diese sollte gemäss Einschätzungen der Therapeutin, der der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben vertraut, namentlich über folgende Rahmenbedingungen verfügen: 24-Stunden-Abdeckung, internes Stufenkonzept, suchttherapeutische und forensisch-therapeutische Begleitung, regelmässige Abstinenzkontrollen, interne Arbeitsmöglichkeit und Aussenori-