279 Z. 28 ff.). Schliesslich ist auch dem jüngsten Therapieverlaufsbericht vom 18. Oktober 2018 zu entnehmen, dass die langfristigen übergeordneten psychotherapeutischen Zielsetzungen seit der letzten Berichterstattung unverändert geblieben seien (vgl. oben, E. 16.2.1). In der aktuellen Therapiephase gehe es nach wie vor darum, den Verurteilten auf weitere Progressionsschritte wie die Versetzung in eine offene Institution vorzubereiten (Akten BK pag. 189 f.). Diese sollte gemäss Einschätzungen der Therapeutin, der der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben vertraut, namentlich über folgende Rahmenbedingungen verfügen: