Dementsprechend wird für die nähere Zukunft eine strukturierte Betreuungssituation mit engmaschiger ärztlicher Befundkontrolle, regelmässiger Medikamenteneinnahme und einer langfristigen Substanzabstinenz als notwendig erachtet (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 998). Wie bereits erwähnt, hat Prof. Dr. med. C.________ anlässlich der Hauptverhandlung die Wichtigkeit der Fortführung der Therapie erneut betont. Bei einer ambulanten Behandlung fehle es an Kontrollmöglichkeiten sowie an der Möglichkeit, bei Krisen zeitnah zu reagieren und allenfalls eine Rückversetzung anzuordnen (Akten BK pag. 279 Z. 28 ff.).