Die Risikofaktoren würden jedoch fortbestehen. Ihnen könne nur mit Aufrechterhaltung eines betreuten und strukturierten Settings sowie der therapeutischen und medikamentösen Behandlung entgegengewirkt werden (Vollzugsakten pag. 1026 und 1041). Auch die JVA Solothurn erachtet den therapeutischen Prozess des Verurteilten noch nicht als abgeschlossen und eine Weiterführung der stationären Betreuung daher als notwendig (Führungsberichte vom 28. November 2017 S. 3, Vollzugsakten pag. 1072 und vom 22. Oktober 2018 S. 4, Akten BK pag. 227). Zum gleichen Ergebnis kommen Prof. Dr. med. C.________ und Dr. D.