17 Dem ist entgegenzuhalten, dass sich sowohl die Gutachter und die Psychotherapeuten, als auch die Betreuer der JVA Solothurn und die KoFako für eine Fortführung der Massnahme, jedoch mit schrittweisen Öffnungen und Lockerungen, aussprechen. Im Einzelnen: Die KoFako kam in ihrer letzten Beurteilung vom 12. Juli 2017 zum Schluss, dass aufgrund der persönlichkeitsbezogenen Fortschritte und einer Abschwächung der tatzeitnahen Risikofaktoren eine Versetzung des Beschwerdeführers in den offenen Massnahmenvollzug möglich sei. Die Risikofaktoren würden jedoch fortbestehen.