16 werden muss: Aufrechterhaltung einer konstanten Therapie- und Massnahmenmotivation, Entwicklung von Störungseinsicht, nachthaltige Implementierung bereits bekannter Techniken zur Emotions- und Verhaltensregulation, Entwicklung einer klaren Abstinenzeinstellung, Deliktbearbeitung und daraus abgeleitet Entwurf eines individuellen Risikomanagement-Rasters sowie Stärkung von Ressourcen im Zusammenhang mit deliktprotektiv zentralen Bereichen (Therapieverlaufsbericht vom 18. Oktober 2018, Akten BK pag. 190 f.).