Daneben erläuterte er aber wie bereits gesehen mehrfach das Zusammenspiel zwischen den beiden Störungsfeldern, so dass auch die Persönlichkeitsstörung als Ursache für die Risiken angesehen werden muss. Zu diesen Risiken führte der Professor aus, Bedenken bestünden weniger in Bezug auf schwerwiegende Gewaltdelikte, als auf konflikthafte Interaktionen mit kurzer, intensiver Gewaltanwendung oder bedrohlichem Verhalten, ähnlich der Vorgeschichte des Beschwerdeführers in den Jahren vor der Anlasstat (Akten BK pag. 283 Z. 6 ff.).