Die Begehung einer schweren Gewalttat im Sinne des Anlassdelikts ist aufgrund der persönlichkeitsbedingten Fortschritte mit besserer Verhaltenskontrolle mit einer weniger hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Hierfür müssten ähnliche Faktoren (z.B. schwerer Substanzmissbrauch, dysfunktionale Beziehung, soziale Desintegration / Obdachlosigkeit, Waffenzugang) wie beim Anlassdelikt zusammen auftreten. Schwere Gewalthandlungen im Sinne einer zielgerichteten Gewalthandlung sind nicht zu erwarten, da tiefgreifende antisoziale Einstellungen und Empathielosigkeit beim Expl. fehlen.