Die Gefahr eines Rückfalls in den Betäubungsmittelkonsum sei jedoch nach wie vor gegeben. Sie führen weiter aus (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 1007): Bei einer Rückkehr in das kriminelle Milieu und Substanzkonsum sind ähnliche Delikte wie in der Vergangenheit wie BetmG, Sachbeschädigung und Beschimpfungen mit hoher Wahrscheinlichkeit und Tätlichkeiten mit moderater bis hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Die Begehung einer schweren Gewalttat im Sinne des Anlassdelikts ist aufgrund der persönlichkeitsbedingten Fortschritte mit besserer Verhaltenskontrolle mit einer weniger hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten.