2007, S. 231). Gesichtspunkte wie ordentliche Wohnverhältnisse, geregelte Tagesstrukturen durch ein Arbeitsverhältnis oder eine andere Beschäftigung, allfällige Nachbetreuung, finanziell gesicherter Lebensunterhalt und dergleichen haben ebenfalls einen grossen Stellenwert (HEER, a.a.O., N. 24 zu Art. 62 StGB). 15.2 Würdigung 15.2.1 Prof. Dr. med. C.________ und Dr. D.________ gehen davon aus, dass sich das Risiko für Gewaltdelinquenz aufgrund der persönlichkeitsbedingten Fortschritte des Beschwerdeführers verringert habe. Die Gefahr eines Rückfalls in den Betäubungsmittelkonsum sei jedoch nach wie vor gegeben.