15. Legalprognose 15.1 Grundlagen Weiter ist die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nicht erfüllt sind. Unter Ansetzung einer Probezeit bedingt entlassen wird der Verurteilte, sobald es sein Zustand rechtfertigt, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich in der Freiheit zu bewähren (Art. 62 Abs. 1 StGB). Die bedingte Entlassung hängt somit von einer günstigen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen ab.