6B_1083 vom 21. November 2017 E. 3.4 f. und 6B_993/2013 vom 17. Juli 2014 E. 4.6). 14.2 Würdigung Unbestrittenermassen leidet der Beschwerdeführer an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und an einer polytropen Substanzabhängigkeit. Wie Prof. Dr. med. C.________ anlässlich der Hauptverhandlung erläuterte, bildet die Persönlichkeitsstörung dabei den Boden der Problematik. Häufig komme bei Borderline-Patienten eine Abhängigkeitsstörung hinzu. Der Drogenkonsum stelle eine Coping-Strategie dar, um mit anderen Schwierigkeiten umzugehen (vgl. Akten BK pag. 277 Z. 11 ff.)