Die Generalstaatsanwaltschaft ist mit Verweis auf die Ausführungen von Prof. Dr. med. C.________ der Auffassung, dass nach wie vor eine schwere psychische Störung und die Gefahr von Rückfällen in Gewaltdelikte bestünden. Diese Gefahr rühre daher, dass vor allem eine Rückfallgefahr in den Substanzmittelkonsum vorliege. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen den Störungen würde dies aber auch einen Rückfall in die Persönlichkeitsstörung bewirken. Dies wiederum könne zu erneuten Gewaltdelikten führen, da dies bei Borderline-Patienten dem Spannungsabbau diene (Akten BK pag.