Die fehlende stufengerechte Vorbereitung der bedingten Entlassung rechtfertige gemäss Urteil des Bundesgerichts 6B_1083/2017 vom 21. November 2017 E. 3.7 trotz Rückfallproblematik im Falle erneuten Drogenkonsums einen weiteren Freiheitsentzug nicht (Akten BK pag. 293). Art. 63 StGB sähe zudem die Möglichkeit vor, die ambulante Behandlung stationär einzuleiten. Damit habe die Vollzugsbehörde genügend Zeit, um ein ambulantes Setting aufzugleisen (Akten BK pag. 295 f.). Die Verlängerung der stationären Massnahme sei nicht mehr verhältnismässig (Akten BK pag. 27 und 29). 11. Vorbringen Generalstaatsanwaltschaft