Im Falle einer sofortigen Entlassung wäre es gemäss seiner Auffassung eine Frage des Glücks, ob sich der Beschwerdeführer wohl verhalten würde. Man könne zwar mit einer optimistischen Sichtweise an die nächsten Schritte herangehen, dieses schrittweise Vorgehen sei jedoch äusserst wichtig (vgl. Einvernahme Prof. Dr. med. C.________, Akten BK pag. 283 Z. 32 ff.). 9.3 Zusammengefasst wird dem Beschwerdeführer in der letzten Berichtsperiode von allen Seiten eine weiterhin positive Entwicklung und Stabilisierung attestiert.