189). Die Therapeutin attestiert ihm jedoch eine durchgängig verbesserte psychische Stabilität (Therapieverlaufsbericht vom 23. November 2017, Vollzugsakten pag. 1063). Prof. Dr. med. C.________ gab zu Protokoll, es könne eine Befundberuhigung beobachtet werden (Akten BK, pag. 275 Z. 11). Dies habe auch einen deutlichen Effekt auf die Legalprognose (vgl. Einvernahme Prof. Dr. med. C.________, Akten BK pag. 279 Z. 42). Zur Frage, wo der Beschwerdeführer heute stehe, muss gemäss Einschätzung von Prof. Dr. med. C.________ zwischen den Bedingungen im Vollzug und gewöhnlichem Alltag unterschieden werden.