221). Da sämtliche involvierten Stellen sich für eine Lockerung in Richtung des offenen Massnahmenvollzugs aussprachen, stellten die BVD am 30. Mai 2018 dem Vollzugszentrum Klosterfiechten ein provisorisches Aufnahmegesuch für den Verurteilten (Vollzugsakten pag. 1183). Dieses erteilte ihm jedoch eine Absage. Gemäss E- Mail der Co-Leiterin des Vollzugszentrums an die zuständige Bereichsleiterin der BVD vom 16. Oktober 2018 (Akten BK pag. 241) liege der Grund für die Absage nicht in der Person des Beschwerdeführers.