Seit März 2018 hat er insgesamt 14 unbegleitete Ausgänge absolviert, welche bis auf folgende Ausnahme problemlos vonstatten gingen (vgl. Führungsbericht vom 22. Oktober 2018, Akten BK pag. 221): Nach dem zweiten unbegleiteten Ausgang wurde beim Beschwerdeführer eine Dose Kreatin gefunden, die er in die Anstalt geschmuggelt hatte. Dabei handle es sich gemäss Ausführungen der JVA Solothurn grundsätzlich zwar um legalen Stoff, in der Anstalt sei dieser aber verboten. Dies habe der Verurteilte gewusst. Nebst einem Verstoss gegen die Hausordnung