Ausserhalb des Vollzugs pflegt er in erster Linie Kontakt zu seiner Cousine und deren volljährigen Tochter, daneben auch zu seiner Tante, seiner Gotte und seit neustem auch wieder zu einem Cousin (vgl. Führungsbericht vom 22. Oktober 2018, Akten BK pag. 223). Andere Kontakte von früher hat er abgebrochen (vgl. Einvernahme Beschwerdeführer, Akten BK pag. 263 Z. 1). Seit März 2018 hat er insgesamt 14 unbegleitete Ausgänge absolviert, welche bis auf folgende Ausnahme problemlos vonstatten gingen (vgl. Führungsbericht vom 22. Oktober 2018, Akten BK pag.