Führungsbericht vom 22. Oktober 2018, Akten BK pag. 225 f.). Die positive Entwicklung lasse sich namentlich daran erkennen, dass es seit seiner Verlegung in die JVA Solothurn zu keinerlei Drohungen oder körperlich aggressiven Handlungen mehr gekommen sei. Bei Konflikten distanziere sich der Beschwerdeführer eher und suche nicht mehr die Konfrontation (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 1006; Führungsbericht vom 28. November 2017, Vollzugsakten pag.