Er habe sich auf die Bearbeitung seiner Substanzabhängigkeit eingelassen, wobei diese noch intensiver fortgesetzt werden müsse (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 1003 f.; Beurteilung KoFako, Vollzugsakten pag. 1040; Therapieverlaufsbericht vom 23. November 2017, Vollzugsakten pag. 1064). 8.3 Auch was die Persönlichkeitsstörung anbelangt, scheint eine gewisse Beruhigung stattgefunden zu haben. Die Gutachter konstatieren eine Reduktion der Impulsivität und eine Verbesserung der Emotionskontrolle (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 1005; ferner Einvernahme Prof. Dr. med. C.________, Akten BK pag. 275 Z. 11 ff.).