275 Z. 8 ff.). Seit die Massnahme mit Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Januar 2014 um weitere fünf Jahre verlängert worden war und insbesondere seit der Beschwerdeführer von den Anstalten Thorberg in die JVA Solothurn verlegt worden ist, haben sich sein Zustand und sein Verhalten in vielerlei Hinsicht verbessert. Wie aus den Akten hervorgeht, hat er zwar noch keines der im Gutachten aus dem Jahr 2013 festgesetzten Therapieziele vollständig erreicht, in vielen Bereichen trotz der schweren Behandelbarkeit seines Krankheitsbildes jedoch Fortschritte erzielt (Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag.