8. Behandlungsverlauf 8.1 Der Vollzugsbeginn der ursprünglich angeordneten stationären therapeutischen Massnahme war der 8. Februar 2008. Da sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Verlauf des Jahres 2008 massiv verschlechterte und er in dieser Zeit mehrmals hospitalisiert und operiert werden musste, konnte erst im Januar 2011 mit einer störungs-, delikts-, und suchtspezifischen Behandlung begonnen werden (vgl. vorinstanzliche Beschlussbegründung, Akten Vorinstanz pag. 148). Damals galt der Beschwerdeführer als Risikofall und wurde als gemeingefährlich eingestuft (Vollzugsakten pag.