. C.________ an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt (Akten BK pag. 275 Z. 6). 7.2 Als Merkmale der Borderline-Persönlichkeitsstörung nannte der Professor Impulsivität und die Tendenz, aus dem Moment heraus zu handeln. Borderline-Patienten würden teilweise unter grossen Druck geraten, den sie abreagieren müssten. Bei