Diese Diagnose wurde später von anderen Ärzten im Wesentlichen bestätigt, wobei der Typ der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung nicht immer gleich definiert wurde. Gemäss jüngstem Gutachten vom 16. Juni 2017 leidet er unverändert an einer «emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ (ICD-10: F60.319) und an einer polytropen Substanzabhängigkeit (ICD-10: F19.2), aktuell bezüglich Alkohol und Opiaten abstinent in beschützender Umgebung bei anhaltender Teilremission (sporadischer Cannabis- Konsum)» (Vollzugsakten pag. 998, 1000). Die Diagnose hat Prof. Dr. med. C.___