Er griff nach seinem auf dem Nachttisch liegenden Messer und machte eine bogenförmige Stechbewegung in Richtung seines Bekannten. In diesem Moment trat seine Freundin daneben und wurde durch die Stechbewegung auf der linken Seite in den Brustkorb tödlich verletzt. Der Verurteilte zog das Messer aus ihrem Körper und vollzog eine zweite Stechbewegung gegen den Oberkörper des Bekannten, wobei er diesem lebensgefährliche Verletzungen zufügte (vgl. Beurteilung KoFako, Vollzugsakten pag. 1036 f.; Gutachten vom 16. Juni 2017, Vollzugsakten pag. 1003). 6.2 Wie Prof. Dr. med. C.________ und Dr. D.