6.1 Das Geschehen rund um die Anlasstat kann wie folgt zusammengefasst werden: Am 2. August 2005 hielt sich der alkoholisierte und unter dem Einfluss von Benzodiazepinen und Methadon stehende Verurteilte zusammen mit seiner damaligen Freundin in der Wohnung eines Bekannten in Biel auf. Dort kam es zwischen ihm und seiner Freundin zu einer verbalen Auseinandersetzung, die in der Folge eskalierte.