Ungefähr zur selben Zeit begann er mit dem Konsum von Heroin. Bereits zuvor hatte er regelmässig Zigaretten und Cannabis geraucht und Alkohol konsumiert. Aufgrund des erheblichen Drogenkonsums gelang es ihm in der Folge nicht mehr, eine reguläre Arbeitsstelle zu finden (vgl. Beurteilung KoFako, Vollzugsakten pag. 1034 f.). Er bewegte sich im kriminellen Milieu und wies vor der Anlasstat soweit bekannt folgende (insgesamt 15) Vorstrafen auf (vgl. Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. Februar 2008, Vollzugsakten pag.