Am 2. November 2018 sandten die BVD einen nicht genauer bezeichneten Stapel diverser Akten an die Beschwerdekammer. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 5. November 2018 statt. Dabei wurden von Amtes wegen Einvernahmen mit dem Beschwerdeführer und mit Prof. Dr. med. C.________ durchgeführt. Der Beschwerdeführer bestätigte seine in der Beschwerdeschrift gestellten Anträge (Akten BK pag. 359). Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge (Akten BK pag. 361): 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.