Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 6. August 2018 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren (Akten Beschwerdekammer [nachfolgend: BK] pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14.06.2018 sei aufzuheben. 2. Der Antrag der BVD und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern auf Verlängerung der mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 08.02.2008 angeordneten und mit dem Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 09.02.2014 verlängerten stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB um weitere 3 Jahre sei abzuweisen.