Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Februar 2018 wurde der Beschwerdeführer bis am 14. Juni 2018 in Sicherheitshaft versetzt (Akten Vorinstanz pag. 21). Am 14. Juni 2018 beschloss das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere zwei Jahre (Akten Vorinstanz pag. 37 ff.). Die Begründung des Beschlusses datiert vom 23. Juli 2018. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 6. August 2018 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren (Akten Beschwerdekammer [nachfolgend: BK] pag.