704 ff.). Am 19. Dezember 2017 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) erneut eine Verlängerung der Massnahme sowie die Anordnung von Sicherheitshaft ab dem 7. Februar 2018 (Akten Vorinstanz pag. 2). Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Februar 2018 wurde der Beschwerdeführer bis am 14. Juni 2018 in Sicherheitshaft versetzt (Akten Vorinstanz pag.