SR 311) angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben (Vollzugsakten pag. 202 ff.). Mit Entscheid vom 9. Januar 2014 verfügte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere fünf Jahre bis zum 7. Februar 2018 (Vollzugsakten pag. 621 ff.) Dieser Entscheid wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen am 2. Juli 2014, soweit die Verlängerung der stationären Massnahme betreffend, bestätigt (Vollzugsakten pag. 704 ff.).