1. Prozessgeschichte Mit Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. Februar 2008 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer oder Verurteilter) wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben (Vollzugsakten pag.