Die vom Zwangsmassnahmengericht ausgesprochene Verlängerung der Sicherheitshaft um sechs Monate bis am 11. Januar 2019 führt zu einer Haftdauer von 10 Monaten. Angesichts dessen, dass derzeit von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Verwahrung ausgegangen wird, zu deren Sicherung die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft dient und deren gesamter Vollzug voraussichtlich deutlich länger dauern wird als die bisherige Haft, erscheint die Haftdauer verhältnismässig.