9 4.7 Vorab ist festzuhalten, dass von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die BVD nicht die Rede sein kann. Wie bereits vorstehend (E. 4.4 hiervor) dargetan wurde, kann gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Verwahrung von den BVD erst gestellt werden, wenn die Aufhebung der stationären Massnahme zufolge Aussichtslosigkeit rechtskräftig ist. Die Aufhebungsverfügung ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Folglich haben die BVD zurzeit keine Handhabe, um einen Antrag auf Verwahrung beim zuständigen Regionalgericht zu stellen.