Der Beschwerdeführer bringt ferner vor, eine weitere Verlängerung der Sicherheitshaft um sechs Monate sei unter dem Titel des Beschleunigungsgebots untragbar. Die BVD hätten nach wie vor keinen Antrag betreffend Verwahrung an das zuständige Regionalgericht gestellt. Das Amt werde weiterhin in einer Weise der «Salamitaktik» dem Zwangsmassnahmengericht beantragen, die Sicherheitshaft zu verlängern. Diese Vorgehensweise sei unverhältnismässig, d.h. es könne Jahre dauern, bis sämtliche Gerichte über die Anträge etc. der BVD entschieden hätten. Die BVD hätten seit Monaten nichts unternommen.