Es kann deshalb im Haftprüfungsverfahren vorläufig darauf abgestellt werden. Dementsprechend ist derzeit von einer Untherapierbarkeit des Beschwerdeführers bei gleichzeitig fortbestehendem hohem Rückfallrisiko für schwere Delikte auszugehen. Die KoFako hat die Anordnung der Verwahrung empfohlen. Auch Dr. med. D.________ hat sichernde Massnahmen angesichts der geringen Behandelbarkeit und des hohen Rückfallrisikos für illegale Pornografie und sexuelle Übergriffe auf Kinder in Betracht gezogen.