Rund drei Jahre später wurde er am 22. Mai 2008 vom Kreisgericht V Burgdorf-Fraubrunnen erneut der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach und teilweise versucht begangen, sowie der Widerhandlungen gegen den Pornografietatbestand schuldig erklärt. Die mit Urteil vom 19. Januar 2005 ausgesprochene bedingte Geldstrafe (recte: Gefängnisstrafe) wurde widerrufen und der Beschwerdeführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren verurteilt. Diese wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Dem Beschwerdeführer muss zudem gestützt auf das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med.