Am 6. August 2018 verfügte die Verfahrensleitung, dass die Einsetzung des amtlichen Verteidigers auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 7. August 2018 auf eine Stellungnahme. Die BVD 2 verzichteten am 9. August 2018 auf eine Stellungnahme und verwiesen auf ihre Eingabe vom 27. März 2018 im Beschwerdeverfahren BK 18 117.