Eine hiergegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 18 117 vom 5. April 2018 ab. Mit Urteil 1B_201/2018 vom 15. Mai 2018 wies das Bundesgericht eine dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten worden war. Am 18. April 2018 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die gegenüber dem Beschwerdeführer angeordnete Sicherheitshaft um drei Monate, d.h. bis am 11. Juli 2018.