Gemäss Track and Trace der Post (98.34.130187.00047269 – Einschreiben R Inland) wurde die Abholungseinladung am 11. Juni 2018 deponiert. Die Rechtsmittelfrist fing folglich am 18. Juni 2018 an zu laufen und endete am 27. Juni 2018. Das darauffolgende Schreiben des Beschwerdeführers datiert indes erst vom 12. respektive 13. Juli 2018, wurde mithin über zwei Wochen zu spät eingereicht. Vor diesem Hintergrund ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Davon abgesehen legt der Beschwerdeführer in seinen Schreiben vom 12. Juli 2018 und vom 30. Juli 2018 nicht einmal im Ansatz dar, welche Gründe einen anderen Entscheid nahelegen würden (vgl. Art.