2. Der Beschwerdeführer – allem Anschein nach ein Anhänger der sogenannten Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterbewegung – machte in seiner Eingabe vom 30. Juli 2018 folgende für das vorliegende Verfahren relevante Äusserung: Ich habe mit meinen Schreiben nichts beantrag[t], sondern ich habe den Menschen welche in dieser Angelegenheit leisten oder geleistet haben einen Heilungsvorschlag gemacht. Die geforderten Gegenstände sind jedoch trotzdem nicht bis am 27. Juli 2018 an mich zurückgegeben worden.