Im weiteren Verlauf der Ermittlungen soll sich der Verdacht erhärtet haben, dass es sich beim Beschwerdeführer um den vorerwähnten «D.________» handeln könnte. Er wurde neun Tage nach der Anhaltung und Befragung von C.________, am 12. Juli 2017, vorläufig festgenommen und erstmals zur Sache befragt. Die Verfahren gegen C.________ (wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Konsums von Betäubungsmitteln) und gegen den Beschwerdeführer (wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz) werden getrennt geführt. Am 25. Juli 2017 wurde C._____