1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 27. Juli 2018 stellte er, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft den Antrag, dass die Einvernahme von C.________ aus den Akten zu weisen und bis zum Abschluss der Untersuchung unter Verschluss zu halten sei. Sämtliche Fragen, welche sich in seinem Einvernahmeprotokoll vom 25. Juli 2018 auf Aussagen von C.________ beziehen würden, seien zu schwärzen.