Dies war vorliegend aus nachfolgenden Gründen nicht der Fall: Der Beschwerdeführer begründet den Verdacht der einfachen Körperverletzung in seiner Anzeige vom 23. Mai 2018 mit der aus seiner Sicht erniedrigenden Behandlung und dem feindseligen und aggressiven Auftreten der Beschuldigten. Davon hatte er bereits im