Unmenschlich oder erniedrigend in diesem Sinne ist eine Behandlung, wenn sie Gefühle der Furcht, Angst und Unterlegenheit hervorruft und geeignet ist, zu demütigen, entwürdigen und gegebenenfalls den physischen oder psychischen Widerstand zu brechen oder jemanden dazu zu bewegen, gegen seinen Willen oder sein Gewissen zu handeln. Nicht jede staatliche Massnahme, die vom Betroffenen als unangenehm oder lästig empfunden wird, verstösst gegen das Verbot der Folter, sondern nur eine Misshandlung, die ein bestimmtes Mass an Schwere erreicht und körperliche Verletzungen oder intensive physische oder psychische Lei-