Es bestehe der Verdacht, dass das Vorgehen, wie bereits in einem anderen hängigen Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Oberland, direkt gegen seine Person als Rechtsanwalt gerichtet sei. Er sei das Ziel von Zersetzungsmassnahmen, die ihm seine berufliche Tätigkeit erschweren und ihn wiederholten psychischen Belastungen aussetzen sollten. Der Sachverhalt reihe sich an andere Vorkommnisse an, weshalb er die Vermutung äussere, dass seine Person durch erniedrigende Behandlung an der Gesundheit geschädigt werden solle.