_, wegen einfacher Körperverletzung, evtl. Versuchs dazu. Am 12. Juli 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Urkundenfälschung, Unterdrückung von Urkunden sowie Amtsmissbrauchs ein und nahm das Verfahren gegen A.________ nicht an die Hand. Dagegen gelangte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Beschwerde vom 29. Juli 2018 an das Obergericht des Kantons Bern. Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, gegen A.________ und Unbekannt eine Strafuntersuchung zu eröffnen bzw. fortzuführen.