Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft mit Verfügung vom 23. Januar 2018 nicht an die Hand. Nachdem C.________ gegen die Nichtanhandnahme Beschwerde erhoben hatte, zog die Staatsanwaltschaft die Verfügung am 16. Februar 2018 in Wiedererwägung und nahm danach entsprechende Ermittlungen auf. Im weiteren Lauf des Verfahrens stellte C.________ mit Schreiben vom 23. Mai 2018 zusätzlich Strafantrag gegen die Vorsitzende der Schlichtungsbehörde, A.________, wegen einfacher Körperverletzung, evtl. Versuchs dazu.